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Beratung über Pflegegrade

 

Was sind Pflegegrade und welche Pflegegrade gibt es?

Wir kennen uns gut mit den verschiedenen Pflegegraden aus und können Sie zu dem Thema umfassend beraten. Außerdem geben wir Ihnen gerne konkrete Tipps für Ihre Beantragung und helfen Ihnen bei dem Verfahren. Scheuen Sie sich nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen und sprechen Sie uns an! Pflegebedürftige Personen werden in verschiedene Pflegegrade eingeteilt, die unterschiedlich subventioniert werden. Die Pflegegrade orientieren sich dabei an der Beeinträchtigung des/der Betroffenen im alltäglichen Leben. Um den Pflegegrad zu bestimmen, werden daher verschiedene Bereiche betrachtet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastung
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Je nach Einschränkung in den verschiedenen Kategorien, werden beim NDA Gutachtungsverfahren Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich schließlich der Pflegegrad.


Wie beantragt man einen Pflegegrad und worauf muss man dabei achten?

Ein Pflegegrad wird beantragt, indem man einen Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse einreicht. Daraufhin wird ein Gutachter des MDK, beziehungsweise von Medicproof (bei privat versicherten Patienten), zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause geschickt. Der Gutachter stellt schließlich eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus, an dem sich die Pflegekassen bei ihrer Entscheidung orientieren.

 

Um sich auf das Gutachten vorzubereiten, empfehlen wir:
  • erstellen Sie eine Auflistung von benötigten Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln
  • legen Sie Arztbriefe, beziehungsweise Entlassungsschreiben oder Berichte über vergangene therapeutische und pflegerische Maßnahmen bereit
  • seien Sie als Angehöriger der betroffenen Person bei dem Gutachten vor Ort, um den Gutachter umfassend über die Situation aufzuklären

Versuchen Sie bitte nicht, aus Stolz, die Selbstständigkeit der betroffenen Person besser darzustellen, als sie ist, da dies negative Konsequenzen für das Gutachten haben könnte und Sie am Ende weniger Unterstützung bekommen, als Sie eigentlich benötigen.

 

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